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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §293;Beachte
y17188;Rechtssatz
Ein Fehler bei der Abgabenfestsetzung durch unrichtige Ablesung des Steuerbetrages in der Einkommensteuertabelle ist als Rechenfehler, der eine Berichtigung gemäß § 92 Abs 3 BAO erlaubt anzusehen.Ein Fehler bei der Abgabenfestsetzung durch unrichtige Ablesung des Steuerbetrages in der Einkommensteuertabelle ist als Rechenfehler, der eine Berichtigung gemäß Paragraph 92, Absatz 3, BAO erlaubt anzusehen.
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E 19.12.1958, 1837/57 #1
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1958:1957001837.X01Im RIS seit
19.12.1958