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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §115 Abs1;Rechtssatz
Die Schätzung des Gewinnes eines Gewerbetreibenden, an dessen Unternehmen ein anderer als stiller Gesellschafter beteiligt ist, hat keine Rechtskraftwirkung auf die Feststellung des Gewinnanteils oder Verlustanteils des stillen Gesellschafters. Schätzt das Finanzamt den Gewinn des Gewerbetreibenden, weil dieser keine Steuererklärung abgegeben hat, dann kann es die Beweislast für das Vorliegen eines Verlustes aus der stillen Beteiligung nicht zur Gänze dem stillen Gesellschafter anlasten. Es muß vielmehr versuchen, Aufzeichnungen des Gewerbetreibenden, die über dessen Betriebserfolg Aufschluß geben können, einzusehen, und muß die erforderlichen Feststellungen im Zusammenwirken mit dem stillen Gesellschafter treffen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1958:1957000615.X02Im RIS seit
19.12.1958Zuletzt aktualisiert am
15.04.2019