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67 VersorgungsrechtNorm
KOVG 1957 §4 Abs1;Rechtssatz
Für die Annahme der Wahrscheinlichkeit des ursächlichen Zusammenhanges genügt ein geringfügiges Überwiegen der dafür sprechenden Gründe.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1959:1956000081.X01Im RIS seit
31.01.2002