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67 VersorgungsrechtNorm
KOVG 1957 §18;Rechtssatz
Der Umstand, daß der Beschwerdeführer seinen Beruf in einer einem Akademiker gemäßen äußeren Erscheinung auszuüben hat, stellt kein Erfordernis einer außergewöhnlichen Pflege und Wartung dar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1959:1957002404.X01Im RIS seit
17.10.2001