RS Vwgh 1959/2/2 1994/55

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Veröffentlicht am 02.02.1959
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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
66/03 Sonstiges Sozialversicherungsrecht

Rechtssatz

Bei der Beurteilung der Frage, ob Beitragsrückstände nach den Bestimmungen der Reichsversicherungsordnung verjährt sind, können ergänzungsweise die Verjährungsgrundsätze des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches, insbesondere hinsichtlich der Hemmung und Unterbrechung der Verjährung, herangezogen werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1959:1955001994.X01

Im RIS seit

15.04.2014

Zuletzt aktualisiert am

17.04.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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