RS Vwgh 1959/2/6 1872/55

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 06.02.1959
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Index

67 Versorgungsrecht

Norm

KOVG 1957 §54 Abs4;
  1. KOVG 1957 § 54 heute
  2. KOVG 1957 § 54 gültig ab 01.01.1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 139/1997
  3. KOVG 1957 § 54 gültig von 01.01.1992 bis 31.12.1997 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 687/1991
  4. KOVG 1957 § 54 gültig von 01.01.1990 bis 31.12.1991 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 648/1989

Rechtssatz

Eine selbständige Entscheidung über das Vorliegen einer besonderen Härte nach § 54 Abs 4 KOVG ist zwar nicht erforderlich, doch liegt in ihrem Ergehen nicht schon eine Rechtsverletzung.Eine selbständige Entscheidung über das Vorliegen einer besonderen Härte nach Paragraph 54, Absatz 4, KOVG ist zwar nicht erforderlich, doch liegt in ihrem Ergehen nicht schon eine Rechtsverletzung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1959:1955001872.X02

Im RIS seit

01.10.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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