RS Vwgh 1959/2/27 2811/55

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Veröffentlicht am 27.02.1959
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Rechtssatz

Die Abgabenbehörde muß ein behauptetes Rechtsverhältnis so lange als bestehend ansehen müssen, als sie nicht nachzuweisen vermag, daß in diesem Rechtsverhältnis ein Mißbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechtes zu erblicken sei.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1959:1955002811.X03

Im RIS seit

27.02.1959

Zuletzt aktualisiert am

16.02.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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