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81/01 WasserrechtsgesetzNorm
WRG 1959 §9 Abs1 idF 1969/207 impl;Rechtssatz
Daß die Errichtung einer Stützmauer an einem Werkskanal einer Wasserkraftanlage als eine Änderung einer zur Benutzung eines Gewässers dienende Anlage iSd § 9 Abs 1 WRG zu gelten hat, kann nicht bezweifelt werden.Daß die Errichtung einer Stützmauer an einem Werkskanal einer Wasserkraftanlage als eine Änderung einer zur Benutzung eines Gewässers dienende Anlage iSd Paragraph 9, Absatz eins, WRG zu gelten hat, kann nicht bezweifelt werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1959:1956002537.X01Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
14.06.2016