RS Vwgh 1959/3/13 2537/56

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Veröffentlicht am 13.03.1959
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81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §9 Abs1 idF 1969/207 impl;

Rechtssatz

Daß die Errichtung einer Stützmauer an einem Werkskanal einer Wasserkraftanlage als eine Änderung einer zur Benutzung eines Gewässers dienende Anlage iSd § 9 Abs 1 WRG zu gelten hat, kann nicht bezweifelt werden.Daß die Errichtung einer Stützmauer an einem Werkskanal einer Wasserkraftanlage als eine Änderung einer zur Benutzung eines Gewässers dienende Anlage iSd Paragraph 9, Absatz eins, WRG zu gelten hat, kann nicht bezweifelt werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1959:1956002537.X01

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

14.06.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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