RS Vwgh 1959/3/13 1504/57

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Veröffentlicht am 13.03.1959
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Index

32/03 Steuern vom Vermögen
33 Bewertungsrecht

Norm

BewG 1955 §79 Abs1 Z6 impl;
VermStG §4;
  1. BewG 1955 § 79 heute
  2. BewG 1955 § 79 gültig ab 01.12.1993 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 818/1993
  3. BewG 1955 § 79 gültig von 28.05.1971 bis 30.11.1993 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 172/1971

Rechtssatz

Ein wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen einer bestimmten Schuld und dem Inlandsvermögen einer beschränkt steuerpflichtigen Person muß nicht von Anfang an bestanden haben; er kann auch in der Folge hergestellt werden, wenn zB der Gegenwert eines hypothekarisch auf einer inländischen Liegenschaft sichergestellten Darlehens zur Kreditgewährung an den Geschäftsbetrieb eines Angehörigen verwendet, dieser Kredit dann zwar im Zuge einer Arisierung des Betriebes zurückgezahlt werden mußte, so daß die Hypothekarschuld weiterhin auf der nachträglich gleichfalls arisierten und später zurückgestellten Liegenschaften haften geblieben ist (Hinweis E 16.5.1952,

1284/50 VwSlg 582 F/1952;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1959:1957001504.X01

Im RIS seit

14.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

10.02.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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