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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §188 Abs1 impl;Rechtssatz
Eine nicht nach außen in Erscheinung tretende Gesellschaft, eine sogenannte Innengesellschaft, ist weder Subjekt der Umsatzsteuer oder der Gewerbesteuer, noch kann bei ihr eine einheitliche Gewinnfeststellung durchgeführt werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1959:1958001593.X01Im RIS seit
20.03.1959Zuletzt aktualisiert am
20.03.2019