RS Vwgh 1959/4/10 0001/55

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Veröffentlicht am 10.04.1959
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Index

50/01 Gewerbeordnung
50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Norm

GelVerkG §5 Abs1;
GewO 1859 §23 Abs5 idF 1952/179;

Rechtssatz

Wenn nach den gesetzlichen Voraussetzungen und nicht in der Person der Bewerber gelegenen Gründen nur die Erteilung einer an den Lokalbedarf gebundenen Konzession in Frage kommt, sich aber mehrere Personen um eine solche Konzession bewerben, steht der Behörde zwischen den mehreren Bewerbern ein Wahlrecht zu, das sie nach freiem Ermessen zu handhaben befugt ist. Die Abweisung des Konzessionsansuchens des übergangenen Bewerbers mangels Lokalbedarfes ist unzulässig. Bei Ausübung des Wahlrechtes dürfen auch soziale Momente berücksichtigt werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1959:1955000001.X01

Im RIS seit

21.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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