Index
AbgabenverfahrenNorm
BAO §10Beachte
Rechtssatz
Der Masserverwalter ist verpflichtet, Steuererklärungen für den Gemeinschuldner, und zwar auch für Zeiträume,die vor der Eröffnung des Konkurses liegen, abzugeben. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, dann können über ihn Erzwingungsstrafen verhängt und aus seinem persönlichen Vermögen hereingebracht werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1959:1957001295.X01Im RIS seit
15.04.1959Zuletzt aktualisiert am
31.03.2023