RS Vwgh 1959/4/17 0646/58

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Veröffentlicht am 17.04.1959
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §24 Abs1 litd impl;
EStG 1953 §7 Abs1;

Rechtssatz

Der Eigentümer eines forstwirtschaftlichen Betriebes, an dem einer anderen Person das ausschließliche Fruchtgenußrecht zusteht, hat die Stellung eines Mitunternehmers und ist berechtigt, die Absetzungen für Abnutzung bei Gebäuden, Maschinen und Geräten für sich geltend zu machen. Auch kommen nur ihm, nicht dem Fruchtnießer, die stillen Reserven zugute.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1959:1958000646.X01

Im RIS seit

17.04.1959

Zuletzt aktualisiert am

15.03.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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