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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtRechtssatz
Der Eigentümer eines forstwirtschaftlichen Betriebes, an dem einer anderen Person das ausschließliche Fruchtgenußrecht zusteht, hat die Stellung eines Mitunternehmers und ist berechtigt, die Absetzungen für Abnutzung bei Gebäuden, Maschinen und Geräten für sich geltend zu machen. Auch kommen nur ihm, nicht dem Fruchtnießer, die stillen Reserven zugute.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1959:1958000646.X01Im RIS seit
17.04.1959Zuletzt aktualisiert am
15.03.2019