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32/06 VerkehrsteuernNorm
ErbStG §13 Abs1;Rechtssatz
Es ist unzulässig, in einem gemeinsam gegen "die Erben und Pflichtteilsberechtigten nach X" ergehenden Steuerbescheid auch den Erben als persönlichen Schuldner der auf den Pflichtteil entfallenden Erbschaftssteuer heranzuiehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1959:1958003110.X01Im RIS seit
29.04.1959Zuletzt aktualisiert am
15.03.2019