RS Vwgh 1959/4/29 3110/58

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.04.1959
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Index

32/06 Verkehrsteuern

Norm

ErbStG §13 Abs1;

Rechtssatz

Es ist unzulässig, in einem gemeinsam gegen "die Erben und Pflichtteilsberechtigten nach X" ergehenden Steuerbescheid auch den Erben als persönlichen Schuldner der auf den Pflichtteil entfallenden Erbschaftssteuer heranzuiehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1959:1958003110.X01

Im RIS seit

29.04.1959

Zuletzt aktualisiert am

15.03.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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