RS Vwgh 1959/4/30 0833/57

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.04.1959
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §5;
  1. BAO § 5 heute
  2. BAO § 5 gültig ab 19.04.1980 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 151/1980

Rechtssatz

Die im § 3 Abs 4 SteueranpassungsG 1934 enthaltene Fiktion des Todestages verschollener Person ist weder durch das Verschollenheitsgesetz 1939 noch durch das Todeserklärungsgesetzes 1950 außer Kraft gesetzt worden. Es ist lediglich an die Stelle des "Ausschlußurteiles" der Beschluß über die Todeserklärung getreten.Die im Paragraph 3, Absatz 4, SteueranpassungsG 1934 enthaltene Fiktion des Todestages verschollener Person ist weder durch das Verschollenheitsgesetz 1939 noch durch das Todeserklärungsgesetzes 1950 außer Kraft gesetzt worden. Es ist lediglich an die Stelle des "Ausschlußurteiles" der Beschluß über die Todeserklärung getreten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1959:1957000833.X01

Im RIS seit

30.04.1959

Zuletzt aktualisiert am

15.03.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten