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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtRechtssatz
Die im § 3 Abs 4 SteueranpassungsG 1934 enthaltene Fiktion des Todestages verschollener Person ist weder durch das Verschollenheitsgesetz 1939 noch durch das Todeserklärungsgesetzes 1950 außer Kraft gesetzt worden. Es ist lediglich an die Stelle des "Ausschlußurteiles" der Beschluß über die Todeserklärung getreten.Die im Paragraph 3, Absatz 4, SteueranpassungsG 1934 enthaltene Fiktion des Todestages verschollener Person ist weder durch das Verschollenheitsgesetz 1939 noch durch das Todeserklärungsgesetzes 1950 außer Kraft gesetzt worden. Es ist lediglich an die Stelle des "Ausschlußurteiles" der Beschluß über die Todeserklärung getreten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1959:1957000833.X01Im RIS seit
30.04.1959Zuletzt aktualisiert am
15.03.2019