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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §250 Abs1;Rechtssatz
Wurden mehreren Steuerpflichtigen getrennte Steuerbescheide über gleichartige Abgaben zugestellt (im Beschwerdefall mehreren Gastwirten über Getränkesteuer) und nehmen innerhalb der Berufungsfrist diese mehreren Steuerpflichtigen in einer gemeinsamen Eingabe gegen die Abgabenbescheide (im Beschwerdefall gegen die Steuervorschreibung überhaupt) "Stellung", und ist aus der Eingabe zu ersehen, daß sie sich durch die Steuerbescheide für beschwert erachten, dann hat die Behörde diese Eingabe als eine Mehrzahl von Berufungen zu behandeln und - soweit nötig - zur Behebung von Mängeln zurückzustellen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1959:1956001075.X01Im RIS seit
04.05.1959Zuletzt aktualisiert am
15.03.2019