RS Vwgh 1959/5/4 1075/56

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Veröffentlicht am 04.05.1959
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §250 Abs1;
BAO §275;
  1. BAO § 250 heute
  2. BAO § 250 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2013
  3. BAO § 250 gültig von 19.04.1980 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 151/1980
  1. BAO § 275 heute
  2. BAO § 275 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2013
  3. BAO § 275 gültig von 26.06.2002 bis 25.03.2009 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 20/2009
  4. BAO § 275 gültig von 19.04.1980 bis 25.06.2002 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 151/1980

Rechtssatz

Wurden mehreren Steuerpflichtigen getrennte Steuerbescheide über gleichartige Abgaben zugestellt (im Beschwerdefall mehreren Gastwirten über Getränkesteuer) und nehmen innerhalb der Berufungsfrist diese mehreren Steuerpflichtigen in einer gemeinsamen Eingabe gegen die Abgabenbescheide (im Beschwerdefall gegen die Steuervorschreibung überhaupt) "Stellung", und ist aus der Eingabe zu ersehen, daß sie sich durch die Steuerbescheide für beschwert erachten, dann hat die Behörde diese Eingabe als eine Mehrzahl von Berufungen zu behandeln und - soweit nötig - zur Behebung von Mängeln zurückzustellen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1959:1956001075.X01

Im RIS seit

04.05.1959

Zuletzt aktualisiert am

15.03.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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