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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §239;Rechtssatz
Auf Grund eines - verspätet ausgestellten - Opferausweises oder einer verspätet ausgestellten Amtsbescheinigung nach dem Opferfürsorgegesetz kann nicht die Erstattung der Lohnsteuer für bereits abgelaufene Kalenderjahre begehrt werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1959:1958002244.X01Im RIS seit
14.05.1959Zuletzt aktualisiert am
01.04.2019