RS Vwgh 2006/6/28 2006/08/0017

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Veröffentlicht am 28.06.2006
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §25 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 86/08/0046 E 19. Mai 1988 RS 3

Stammrechtssatz

Der dritte Rückforderungstatbestand des § 25 Abs 1 erster Satz AlVG ist schon nach dem isolierten Wortlaut der Wendung "wenn er erkennen musste, dass ..." nicht erst dann erfüllt, wenn der Leistungsempfänger die Ungebührlichkeit der Leistung an sich oder ihrer Höhe erkannt hat; das Gesetz stellt vielmehr auf das bloße Erkennenmüssen ab und statuiert dadurch eine (freilich zunächst nicht näher bestimmte) Diligenzpflicht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2006080017.X01

Im RIS seit

10.08.2006

Zuletzt aktualisiert am

19.10.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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