RS Vwgh 1959/5/29 2126/57

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.05.1959
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §6 Abs1;
GewStG §4 Abs1;
  1. BAO § 6 heute
  2. BAO § 6 gültig ab 19.04.1980 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 151/1980

Beachte

y12125;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH Erkenntnis 1959/02/25 2144/57 1

Stammrechtssatz

Der Kommanditist kann zur Zahlung der Gewerbesteuer (hier der Lohnsummensteuer) vom Gewerbebetrieb der Kommanditgesellschaft unmittelbar und ohne betragliche Beschränkung als Gesamtschuldner (nicht bloß als Haftender) herangezogen werden (Hinweis: In dem vorliegenden Erkenntnis wird auf die deutsche Rechtslehre und Rechtsprechung zu der Frage dieser bewußten Abkehr von den handelsrechtlichen Grundsätzen hingewiesen). *

E 25.2.1959, 2144/57 #1 VwSlg 1964 F/1959

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1959:1957002126.X01

Im RIS seit

29.05.1959
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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