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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtBeachte
y15301;Rechtssatz
Es kommt nicht darauf an, ob die Unfähigkeit zu einer Beweisführung auf ein Verschulden des Steuerpflichtigen zurückzuführen ist oder nicht, weil die Schätzung der Besteuerungsgrundlagen keine Strafe darstellt, sondern das letzte Mittel, zu dem die Behörde greifen muß, wenn der normale Weg der Ermittlung - gleichviel aus welchem Grund - ungangbar ist.
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E 19.6.1959, 1924/57 #3
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1959:1957001924.X03Im RIS seit
19.06.1959