RS Vwgh 1959/6/19 1924/57

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.06.1959
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Beachte

y15301;

Rechtssatz

Es kommt nicht darauf an, ob die Unfähigkeit zu einer Beweisführung auf ein Verschulden des Steuerpflichtigen zurückzuführen ist oder nicht, weil die Schätzung der Besteuerungsgrundlagen keine Strafe darstellt, sondern das letzte Mittel, zu dem die Behörde greifen muß, wenn der normale Weg der Ermittlung - gleichviel aus welchem Grund - ungangbar ist.

*

E 19.6.1959, 1924/57 #3

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1959:1957001924.X03

Im RIS seit

19.06.1959
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten