RS Vwgh 1959/6/19 1924/57

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.06.1959
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Beachte

y4525;

Rechtssatz

Führt ein Steuerpflichtiger, der Anspruch darauf erhebt, daß ein Teil der Aufwendungen für seinen Personenkraftwagen als Betriebsausgabe anerkannt wird, kein Fahrtenbuch und kann er den Umfang seiner aus beruflichen Gründen unternommenen Fahrten auch nicht annähernd glaubhaft machen, so ist die Behörde zur Schätzung des betrieblichen Anteils dieser Aufwendungen berechtigt (Hinweis: Der Bf war Augenarzt und beantragte, einen 80%igen Anteil seiner Kraftfahrzeugsausgaben als Betriebsausgaben anzuerkennen; diese Quote wurde von der Behörde für einen Facharzt (gemessen am praktischen Arzt) für zu hoch angesehen).

*

E 19.6.1959, 1924/57 #1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1959:1957001924.X01

Im RIS seit

19.06.1959
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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