Index
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 91/08/0158 E 16. Juni 1992 RS 3Stammrechtssatz
Die allgemeine Vermutung von der Gesetzeskenntnis (§ 2 ABGB) ist bei Beurteilung der Sorgfaltspflichtverletzung nach § 25 Abs 1 AlVG nicht ohne weiteres heranzuziehen, weil der Gesetzgeber dieser Bestimmung nicht schon die Rechtswidrigkeit der Leistungsgewährung allein für die Rückforderung genügen lassen wollte, wie sich aus dem Wortlaut ergibt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2006080017.X02Im RIS seit
10.08.2006Zuletzt aktualisiert am
19.10.2010