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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §37;Beachte
Besprechung in: AnwBl 5/1972: Dr. E. Hermann "VwGH stellt Tätigkeit des Armenvertreters in Frage";Rechtssatz
Die gegenüber den Parteien und Beteiligten bestehende Begründungspflicht der Behörde reicht nicht weiter als das von der Rechtsordnung anerkannte Rechtsschutzinteresse.
Schlagworte
Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Allgemein Gutachten Parteiengehör Verfahrensbestimmungen Amtswegigkeit des Verfahrens Mitwirkungspflicht Manuduktionspflicht Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung MitwirkungspflichtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1959:1956002496.X02Im RIS seit
06.03.2002Zuletzt aktualisiert am
03.08.2010