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32/06 VerkehrsteuernNorm
ErbStG §3 Abs1 Z2;Beachte
y10601; yk10728Rechtssatz
Der Umstand, daß die Parteien ihrem Rechtsgeschäft die Form eines entgeltlichen Vertrages gegeben haben und der Bedachte gegen seine Mutter einen klagbaren Anspruch auf Übertragung der Liegeschaftshälfte erworben hat, schließt die Annahme der Freigebigkeit der Zuwendung an den Bedachten nicht aus. *
E 29.6.1959, 62/59 #1
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1959:1959000062.X01Im RIS seit
29.06.1959