RS Vwgh 1959/6/29 0062/59

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Veröffentlicht am 29.06.1959
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Index

32/06 Verkehrsteuern

Norm

ErbStG §3 Abs1 Z2;
ErbStG §3 Abs4;

Beachte

y10601; yk10728

Rechtssatz

Der Umstand, daß die Parteien ihrem Rechtsgeschäft die Form eines entgeltlichen Vertrages gegeben haben und der Bedachte gegen seine Mutter einen klagbaren Anspruch auf Übertragung der Liegeschaftshälfte erworben hat, schließt die Annahme der Freigebigkeit der Zuwendung an den Bedachten nicht aus. *

E 29.6.1959, 62/59 #1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1959:1959000062.X01

Im RIS seit

29.06.1959
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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