Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §255 Abs1;Rechtssatz
Es ist dem Steuerpflichtigen, dem ein Betriebsprüfungsbericht zugestellt worden ist, an sich nicht verwehrt, bereits vor der Zustellung der auf dem Prüfungsbericht beruhenden Steuerbescheide Berufung zu erheben und darin auch die Abgabe eines Rechtsmittelverzichtes als unwirksam zu bekämpfen. Er kann jedoch nicht vor der Zustellung der Steuerbescheide die Wiederaufnahme des Bemessungsverfahrens beantragen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1959:1958001997.X01Im RIS seit
03.07.1959Zuletzt aktualisiert am
20.03.2019