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67 VersorgungsrechtNorm
KOVG 1957 §36;Rechtssatz
Ergibt sich aus dem abgeschlossenen Einschätzungsverfahren, daß mit rechtskräftigem Bescheid die Anerkennung eines inzwischen verstorbenen Kriegsopfers als Schwerbeschädigter versagt worden ist, dann ist die Verwaltungsbehörde in dem der Frage der Hinterbliebenenversorgung gewidmeten Verfahren daran gebunden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1959:1958000644.X04Im RIS seit
29.11.2001