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81/01 WasserrechtsgesetzNorm
WRG 1934 §12 Abs1;Rechtssatz
Eine erhebliche Beeinträchtigung der Schifffahrt ist anzunehmen, wenn die Befahrung eines Gewässers mit der bisherigen Schiffstype (Rollfähre) infolge eines Wasserbauprojektes unmöglich wird.
Schlagworte
Schifffahrt SchiffahrtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1959:1958000671.X03Im RIS seit
12.11.2001Zuletzt aktualisiert am
18.06.2012