RS Vwgh 1959/9/21 2131/56

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Veröffentlicht am 21.09.1959
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §275;
  1. BAO § 275 heute
  2. BAO § 275 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2013
  3. BAO § 275 gültig von 26.06.2002 bis 25.03.2009 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 20/2009
  4. BAO § 275 gültig von 19.04.1980 bis 25.06.2002 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 151/1980

Rechtssatz

Ausführungen, des Inhalts, daß in Fällen, in denen die Erstreckung der Verbesserungsfrist mit der Begründung beantragt wird, es sei der vom Rechtsmittelwerber beauftragte Machthaber arbeitsunfähig gewesen, die Verlängerung der Frist nicht mit dem Hinweis darauf abgelehnt werden kann, der betreffende Machthaber habe am Tage nach Ablauf der bewußten Frist beim Finanzamt vorgesprochen, wenn das Finanzamt sich nicht mit der Behautpung auseinandersetzt, daß der Amtsbesuch des Machthabers nur ausnahmsweise und unter Hintansetzung der Gesundheit erfolgte.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1959:1956002131.X01

Im RIS seit

21.09.1959

Zuletzt aktualisiert am

20.03.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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