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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §275;Rechtssatz
Ausführungen, des Inhalts, daß in Fällen, in denen die Erstreckung der Verbesserungsfrist mit der Begründung beantragt wird, es sei der vom Rechtsmittelwerber beauftragte Machthaber arbeitsunfähig gewesen, die Verlängerung der Frist nicht mit dem Hinweis darauf abgelehnt werden kann, der betreffende Machthaber habe am Tage nach Ablauf der bewußten Frist beim Finanzamt vorgesprochen, wenn das Finanzamt sich nicht mit der Behautpung auseinandersetzt, daß der Amtsbesuch des Machthabers nur ausnahmsweise und unter Hintansetzung der Gesundheit erfolgte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1959:1956002131.X01Im RIS seit
21.09.1959Zuletzt aktualisiert am
20.03.2019