RS Vwgh 1959/10/8 1545/54

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Veröffentlicht am 08.10.1959
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
81/01 Wasserrechtsgesetz

Rechtssatz

Der Grundnachbar besitzt einen Rechtsanspruch darauf, daß bei Erteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung darüber abgesprochen wird, ob mit dem Eintritt nachteiliger Wirkungen auf sein Eigentum überhaupt nicht oder nur in einem bestimmten Umfang gerechnet wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1959:1954001545.X01

Im RIS seit

10.06.2016

Zuletzt aktualisiert am

14.06.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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