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67 VersorgungsrechtNorm
KOVG 1957 §34 Abs1;Rechtssatz
Die Eigenschaft eines verstorbenen Kriegsbeschädigten als Schwerbeschädigter ist schon dann zu verneinen, wenn er im Zeitpunkt seines Todes zufolge eines rechtskräftigen Bescheides von der Rechtsordnung nicht als Schwerbeschädigter anerkannt war.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1959:1957001444.X01Im RIS seit
05.11.2002