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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VStG §22 Abs1;Rechtssatz
Auch dann, wenn der Beschwerdeführer für zwei Tathandlungen einen einheitlichen Willensentschluss gehabt hätte, entspricht die Verhängung zweier Strafen im Hinblick auf das Vorliegen einer Idealkonkurrenz der Rechtslage.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1959:1958002316.X02Im RIS seit
08.10.2001Zuletzt aktualisiert am
28.04.2009