RS Vwgh 1959/10/21 2316/58

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Veröffentlicht am 21.10.1959
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40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Auch dann, wenn der Beschwerdeführer für zwei Tathandlungen einen einheitlichen Willensentschluss gehabt hätte, entspricht die Verhängung zweier Strafen im Hinblick auf das Vorliegen einer Idealkonkurrenz der Rechtslage.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1959:1958002316.X02

Im RIS seit

08.10.2001

Zuletzt aktualisiert am

28.04.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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