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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtRechtssatz
Liegt ein Feststellungsbescheid über gemeinschaftliche Einkünfte vor, so sind alle Finanzämter, welche über die Besteuerung solcher Einkünfte zu entscheiden haben, verpflichtet, die im Feststellungsbescheid getroffenen Feststellungen ihrer Entscheidung zugrundezulegen. Sie können sich über diese Feststellungen nicht mit der Erklärung hinwegsetzen, daß ein Feststellungsbescheid gar nicht zu erlassen gewesen wäre und daher rechtsunwirksam sei.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1959:1958001599.X02Im RIS seit
06.11.1959Zuletzt aktualisiert am
22.03.2019