RS Vwgh 1959/11/6 1599/58

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Veröffentlicht am 06.11.1959
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Rechtssatz

Liegt ein Feststellungsbescheid über gemeinschaftliche Einkünfte vor, so sind alle Finanzämter, welche über die Besteuerung solcher Einkünfte zu entscheiden haben, verpflichtet, die im Feststellungsbescheid getroffenen Feststellungen ihrer Entscheidung zugrundezulegen. Sie können sich über diese Feststellungen nicht mit der Erklärung hinwegsetzen, daß ein Feststellungsbescheid gar nicht zu erlassen gewesen wäre und daher rechtsunwirksam sei.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1959:1958001599.X02

Im RIS seit

06.11.1959

Zuletzt aktualisiert am

22.03.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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