RS Vwgh 1959/11/13 1444/56

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Veröffentlicht am 13.11.1959
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Beachte

y14779;

Rechtssatz

Die Behörde hatte sich über die formell richtigen umsatzsteuerlichen Aufzeichnungen mit der Begründung hinweggesetzt, eine Getränkesteuerprüfung habe zur Aufdeckung einer Umsatzverkürzung (für die Belange der GetränkesteuerÜ) geführt; die Behörde hat jedoch eigene Untersuchungen darüber unterlassen, ob eine solche Verkürzung für die Belange der Umsatzsteuer anzunehmen war (die zu beurteilenden Zeiträume stimmten nicht überein).

*

E 13.11.1959, 1444/56 #1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1959:1956001444.X01

Im RIS seit

13.11.1959
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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