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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §163;Beachte
y14779;Rechtssatz
Die Behörde hatte sich über die formell richtigen umsatzsteuerlichen Aufzeichnungen mit der Begründung hinweggesetzt, eine Getränkesteuerprüfung habe zur Aufdeckung einer Umsatzverkürzung (für die Belange der GetränkesteuerÜ) geführt; die Behörde hat jedoch eigene Untersuchungen darüber unterlassen, ob eine solche Verkürzung für die Belange der Umsatzsteuer anzunehmen war (die zu beurteilenden Zeiträume stimmten nicht überein).
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E 13.11.1959, 1444/56 #1
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1959:1956001444.X01Im RIS seit
13.11.1959