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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §25 Abs1;Rechtssatz
Der Verwaltungsgerichtshof hat in seiner bisherigen Rechtsprechung zum dritten Rückforderungstatbestand des § 25 Abs. 1 AlVG der Sache nach darauf abgestellt, ob der Leistungsbezieher (erkannt hat oder doch) unter Heranziehung eines ihm nach seinen konkreten Lebensumständen zumutbaren Alltagswissens hätte erkennen müssen, dass ihm die Leistung aus der Arbeitslosenversicherung nicht (oder nicht in dieser Höhe) gebührte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2006080017.X05Im RIS seit
10.08.2006Zuletzt aktualisiert am
19.10.2010