RS Vwgh 1959/11/23 0833/59

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Veröffentlicht am 23.11.1959
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Beachte

y12598;

Rechtssatz

Gesetze dürfen nicht so ausgelegt werden, daß sie zu einem mit dem Grundsatz der steuerlichen Gleichmäßigkeit unvereinbaren Ergebnis führen.

*

E 23.11.1959, 833/59 #1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1959:1959000833.X01

Im RIS seit

23.11.1959
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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