RS Vwgh 2006/6/28 2002/13/0156

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Veröffentlicht am 28.06.2006
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §2;
KStG 1988 §7;

Rechtssatz

Dem Einkommen- wie auch dem Körperschaftsteuergesetz liegt ein synthetischer Einkommensbegriff zu Grunde. Danach werden Einkünfte aus unterschiedlichen Tätigkeiten, selbst bei Vorliegen verschiedener Einkunftsarten, grundsätzlich nicht isoliert besteuert, sondern vor ihrer (gemeinsamen) Besteuerung zusammengerechnet. Die Besteuerung erfolgt somit - worauf in der Beschwerde zutreffend hingewiesen wird - nach der globalen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, wobei sich dieses Prinzip auch im Instrument des Verlustausgleichs zeigt (vgl. Quantschnigg/Schuch, Einkommensteuer-Handbuch, Tz. 1 zu § 2).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2002130156.X03

Im RIS seit

27.07.2006

Zuletzt aktualisiert am

29.10.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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