RS Vwgh 1959/11/27 1036/58

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Veröffentlicht am 27.11.1959
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67 Versorgungsrecht

Rechtssatz

Zumutbar ist eine Erwerbstätigkeit, die in ihrer sozialen Geltung dem früheren Beruf oder der Vorbildung wenigstens annähernd gleichkommt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1959:1958001036.X05

Im RIS seit

25.09.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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