RS Vwgh 1959/12/3 0563/57

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Veröffentlicht am 03.12.1959
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Index

60/03 Kollektives Arbeitsrecht

Norm

ArbVG §36;
BRG §2 Abs2;
  1. ArbVG § 36 heute
  2. ArbVG § 36 gültig ab 07.02.1979 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 47/1979

Rechtssatz

Ob eine Person "im Betrieb beschäftigt" und damit als Dienstnehmer im Sinne des Betriebsrätegesetzes anzusehen ist (§ 2 Abs 2 BRG), ist nach den tatsächlichen Verhältnisses zu beurteilen.Ob eine Person "im Betrieb beschäftigt" und damit als Dienstnehmer im Sinne des Betriebsrätegesetzes anzusehen ist (Paragraph 2, Absatz 2, BRG), ist nach den tatsächlichen Verhältnisses zu beurteilen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1959:1957000563.X01

Im RIS seit

08.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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