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60/03 Kollektives ArbeitsrechtNorm
ArbVG §36;Rechtssatz
Ob eine Person "im Betrieb beschäftigt" und damit als Dienstnehmer im Sinne des Betriebsrätegesetzes anzusehen ist (§ 2 Abs 2 BRG), ist nach den tatsächlichen Verhältnisses zu beurteilen.Ob eine Person "im Betrieb beschäftigt" und damit als Dienstnehmer im Sinne des Betriebsrätegesetzes anzusehen ist (Paragraph 2, Absatz 2, BRG), ist nach den tatsächlichen Verhältnisses zu beurteilen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1959:1957000563.X01Im RIS seit
08.01.2002