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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
AbgEO §25;Rechtssatz
In der Frage, ob über die Höhe einer hypothekarisch sichergestellten Abgabenforderung einem anderen Hypothekargläubiger Auskunft zu erteilen ist, endet der Rechtszug erst beim Bundesministerium für Finanzen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1959:1959002305.X01Im RIS seit
07.12.1959Zuletzt aktualisiert am
22.03.2019