Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §246 Abs1 impl;Rechtssatz
Ausführungen, wonach der Warenempfänger - ungeachtet des Umstandes, daß die Zollschuld auf ihn übergeht - kein selbständiges Berufungsrecht habe. - Daß die Bestimmung über den Übergang der Zollschuld auf den Warenempfänger nicht auch für die Fälle des § 174 Abs 3 lit c ZollG 1955 zu gelten habe, wird von der belangten Behörde behauptet, vom VwGH aber nicht näher behandelt (Hinweis: Völlig neue Rechtslage ab Inkrafttreten der BAO, deren § 247 dem Warenempfänger (soferne er die Ware übernommen hat) ein selbständiges Berufungsrecht einräumt).Ausführungen, wonach der Warenempfänger - ungeachtet des Umstandes, daß die Zollschuld auf ihn übergeht - kein selbständiges Berufungsrecht habe. - Daß die Bestimmung über den Übergang der Zollschuld auf den Warenempfänger nicht auch für die Fälle des Paragraph 174, Absatz 3, Litera c, ZollG 1955 zu gelten habe, wird von der belangten Behörde behauptet, vom VwGH aber nicht näher behandelt (Hinweis: Völlig neue Rechtslage ab Inkrafttreten der BAO, deren Paragraph 247, dem Warenempfänger (soferne er die Ware übernommen hat) ein selbständiges Berufungsrecht einräumt).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1959:1957000548.X01Im RIS seit
07.12.1959