RS Vwgh 1960/1/12 1617/57

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Veröffentlicht am 12.01.1960
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Rechtssatz

Bei Vorliegen einer formell nicht ordnungmäßigen Buchführung ist es nicht notwendig, daß das Schätzungsergebnis von dem in der Buchhaltung ausgewiesenen Betriebsergebnis erheblich abweicht; vielmehr berechtigt bereits jeder Buchführungsmangel, der sich nicht bloß als eine geringfügige Ordnungswidrigkeit darstellt, zur Vornahme einer entsprechenden Schätzung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1960:1957001617.X02

Im RIS seit

12.01.1960

Zuletzt aktualisiert am

08.09.2023
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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