Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §163Rechtssatz
Bei Vorliegen einer formell ordnungsgemäßen Buchführung berechtigt eine nur geringfügige Differenz zwischen erklärten Umsatz und kalkuliertem Umsatz nicht zur Vornahme einer Gesamtschätzung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1960:1957001617.X01Im RIS seit
12.01.1960Zuletzt aktualisiert am
08.09.2023