RS Vwgh 1960/1/12 1617/57

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Veröffentlicht am 12.01.1960
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Rechtssatz

Bei Vorliegen einer formell ordnungsgemäßen Buchführung berechtigt eine nur geringfügige Differenz zwischen erklärten Umsatz und kalkuliertem Umsatz nicht zur Vornahme einer Gesamtschätzung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1960:1957001617.X01

Im RIS seit

12.01.1960

Zuletzt aktualisiert am

08.09.2023
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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