RS Vwgh 1960/1/13 2415/58

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.01.1960
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40/01 Verwaltungsverfahren

Beachte

y29563;

Rechtssatz

Auführungen dahin, dass sich jemand, der ohne Führerschein fährt, unter Umständen (hier: Flucht vor einem tätlichen Angriff) auf Notstand berufen kann.

*

E 13.1.1960, 2415/58 #1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1960:1958002415.X01

Im RIS seit

13.01.1960
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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