RS Vwgh 1960/1/18 1255/58

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.01.1960
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Beachte

y11907;

Rechtssatz

Die rechtswidrige Übung des freien Ermessens darf nicht vermutet werden. Sie kann nur dann angenommen werden, wenn sich in den Akten des Verwaltungsverfahrens bestimmte Anhaltspunkte für eine derartige Annahme finden oder wenn die Partei Umstände dartut, die eine solche Annahme rechtfertigen.

*

E 18.1.1960, 1255/58 #1;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1960:1958001255.X01

Im RIS seit

18.01.1960
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten