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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §127;Beachte
y14552; yk14782; yk15307Rechtssatz
Das Wareneingangsbuch ist - abgesehen von dem Falle, daß der Steuerpflichtige von dessen Führung befreit ist - nicht nur ein Bestandteil einer ordnungsmäßigen Buchführung, sondern es kommt ihm auch für die Beurteilung der materiellen Richtigkeit der Geschäftsaufzeichnungen eine besondere Bedeutung zu. Wurden die Aufzeichnungen im Wareneingangsbuch unvollständig geführt, dann sind die Voraussetzungen für eine Schätzung der Besteuerungsgrundlagen gegeben.
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E 22.1.1960, 0502/59 #1;
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1960:1959000502.X01Im RIS seit
22.01.1960