RS Vwgh 1960/1/22 0502/59

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Veröffentlicht am 22.01.1960
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Beachte

y14552; yk14782; yk15307

Rechtssatz

Das Wareneingangsbuch ist - abgesehen von dem Falle, daß der Steuerpflichtige von dessen Führung befreit ist - nicht nur ein Bestandteil einer ordnungsmäßigen Buchführung, sondern es kommt ihm auch für die Beurteilung der materiellen Richtigkeit der Geschäftsaufzeichnungen eine besondere Bedeutung zu. Wurden die Aufzeichnungen im Wareneingangsbuch unvollständig geführt, dann sind die Voraussetzungen für eine Schätzung der Besteuerungsgrundlagen gegeben.

*

E 22.1.1960, 0502/59 #1;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1960:1959000502.X01

Im RIS seit

22.01.1960
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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