RS Vwgh 1960/1/22 0353/57

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Veröffentlicht am 22.01.1960
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §243 impl;
BAO §273 Abs1 lita impl;

Rechtssatz

Mit einem Rechtsmittel kann nur der Spruch eines Bescheides, nicht ein in dessen Begründung vorkommender Ausdruck, der dem Rechtsmittelwerber nicht genehm ist, bekämpft werden. Ein Rechtsmittel, das nur gegen die Begründung des Bescheides gerichtet ist, ist demnach zurückzuweisen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1960:1957000353.X02

Im RIS seit

22.01.1960

Zuletzt aktualisiert am

29.08.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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