RS Vwgh 2006/6/28 2006/08/0017

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Veröffentlicht am 28.06.2006
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §25 Abs1;

Rechtssatz

An der Erfüllung des Tatbestandes des § 25 Abs. 1 erster Satz letzter Fall AlVG ändert es nichts, wenn das Arbeitsmarktservice erst auf Grund des Tätigwerdens des Leistungsempfängers seinen Irrtum erkannt hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2006080017.X06

Im RIS seit

10.08.2006

Zuletzt aktualisiert am

19.10.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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