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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §239;Rechtssatz
Ist eine Rechtsgeschäftsgebühr mit Bescheid vorgeschrieben worden und der Bescheid in Rechtskraft erwachsen, dann kann nicht rechtswirksam eine Erstattung der Gebühr aus dem Grunde verlangt werden, daß die seinerzeitige Gebührenbemessung unrichtig gewesen sei.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1960:1959002131.X01Im RIS seit
01.02.1960Zuletzt aktualisiert am
29.08.2016