RS Vwgh 1960/2/5 0911/57

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 05.02.1960
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §14 Abs1 impl;
  1. BAO § 14 heute
  2. BAO § 14 gültig ab 01.07.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 58/2010
  3. BAO § 14 gültig von 31.07.1992 bis 30.06.2010 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 448/1992
  4. BAO § 14 gültig von 01.01.1962 bis 31.05.1992 aufgehoben durch BGBl. Nr. 457/1991

Rechtssatz

Bringt ein bisheriger Einzelunternehmer sein Unternehmen in eine Kommanditgesellschaft ein, deren einziger Geschäftsführer er ist, dann ist als Tag der Übereignung des Unternehmens an die Kommanditgesellschaft, der für die Haftung der Kommanditgesellschaft für Abgabenrückstände des Einzelunternehmers maßgebend ist der Tag anzusehen, an dem der bisherige Einzelunternehmer und nunmehrige alleinige Geschäftsführer der Kommanditgesellschaft dies durch Unterfertigung des Geschäftsvertrages "auf erweisliche Art kundgegeben hat", mag auch einer der Kommanditisten den Gesellschaftsvertrag erst später unterzeichnet haben.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1960:1957000911.X01

Im RIS seit

05.02.1960

Zuletzt aktualisiert am

29.08.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten