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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §14 Abs1 impl;Rechtssatz
Bringt ein bisheriger Einzelunternehmer sein Unternehmen in eine Kommanditgesellschaft ein, deren einziger Geschäftsführer er ist, dann ist als Tag der Übereignung des Unternehmens an die Kommanditgesellschaft, der für die Haftung der Kommanditgesellschaft für Abgabenrückstände des Einzelunternehmers maßgebend ist der Tag anzusehen, an dem der bisherige Einzelunternehmer und nunmehrige alleinige Geschäftsführer der Kommanditgesellschaft dies durch Unterfertigung des Geschäftsvertrages "auf erweisliche Art kundgegeben hat", mag auch einer der Kommanditisten den Gesellschaftsvertrag erst später unterzeichnet haben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1960:1957000911.X01Im RIS seit
05.02.1960Zuletzt aktualisiert am
29.08.2016