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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §49 Abs3 Z11;Rechtssatz
Aus Anlaß eines in der Sphäre des Dienstgebers gelegenen Ereignisses (hier: Verleihung der Berechtigung zur Führung des österreichischen Staatswappens) gewährte Zuwendungen stellen keine sozialen Zuwendungen im Sinne des § 49 Abs 3 Z 11 ASVG dar.Aus Anlaß eines in der Sphäre des Dienstgebers gelegenen Ereignisses (hier: Verleihung der Berechtigung zur Führung des österreichischen Staatswappens) gewährte Zuwendungen stellen keine sozialen Zuwendungen im Sinne des Paragraph 49, Absatz 3, Ziffer 11, ASVG dar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1960:1958000386.X02Im RIS seit
08.08.2003Zuletzt aktualisiert am
23.05.2016